Bundesregierung plant, Nutzungsbeschränkungen aufgrund staatlich angeordneter Corona bedingter Maßnahmen grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage von Miet-/Pachtverhältnissen zu qualifizieren
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben am 13.12.2020 beschlossen, dass für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gesetzlich vermutet wird, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) darstellen können.
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