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Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird erneut die Grenzwerte für die Sozialversicherung anheben. Auf Grundlage des Referentenentwurfs vom 4. September 2020 sollen die Rechengrößen in der Sozialversicherung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2019 (bundesweit 2,94 %) erhöht werden.