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BGH: „Black Friday“ für elektrobezogene Einzelhandelsdienstleistungen zu löschen
In dem bereits lange währenden und kontrovers geführten Streit rund um die Benutzung der nationalen Wortmarke „Black Friday“ stellt der Zurückweisungsbeschluss des Bundesgerichtshofes gegen die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundespatentgerichtes vom 28.2.2020 einen erneuten Etappensieg für die Händler dar. Damit erlangt der Beschluss des BPatG Rechtskraft, in dem das Gericht die Löschung der Marke für Einzelhandelsdienstleistungen für Elektro- und Elektronikwaren bestätigt hatte. (BGH, Beschl. v. 27.5.2021, I ZB 21/20; BPatG, Beschl. v. 28.2.2020, 30 W (pat) 26/18)