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Was gekündigt wurde, existiert – und kann nicht angefochten werden
In der Entscheidung vom 18. Februar 2021 (Az. 6 AZR 92/19) befasste sich das BAG mit der Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Arbeitnehmer im Bewerbungsverfahren. Das Gericht stellte klar, dass ein rechtskräftiges Urteil in einem erfolgreichen Kündigungsschutzverfahren einer Anfechtung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen kann.