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EuG zur Eintragungsfähigkeit des Zeichenbestandteils „weed“
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte die Feststellungen des Europäischen Patent- und Markenamtes (EUIPO), dass die Unionsmarke „Bavaria Weed“ gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Der Zeichenbestandteil „weed“ als Marke sei aufgrund seiner umgangssprachlichen Bedeutung für Marihuana selbst für medizinisch/therapeutische Dienstleistungen nicht eintragungsfähig. Das Zeichen könnte „als Förderung und Bewerbung oder zumindest als Verharmlosung des Konsums von Marihuana als verbotene und illegale Substanz“ verstanden werden.
(EuG, Urt. v. 12.5.2021, T-178/20)