
Immobilienwirtschaftsrecht / Düsseldorf | |
E-Mail: | sabine.reimann@hoganlovells.com |
Telefon: | +49 211 13 68 513 |
» zur Autorenseite |
Immobilien-Transaktionen – Was „erklären, garantieren und versichern“ wir denn da?
Versichern, garantieren oder erklären von Eigenschaften im Kaufvertrag. Was sind die Rechtsfolgen?
„Erklären“, „garantieren“ und „versichern“ – das sind die Begriffe, die man in den Haftungsklauseln der Kaufverträge bei Immobilientransaktionen immer wieder liest. Meist muss es dann schnell gehen und nein, „garantieren“ will der Verkäufer meist nichts, aber „erklären“ oder „versichern“ können wir das doch – oder?