Aufgrund divergierender Instanzenrechtsprechung herrschte lange Zeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf Influencer-Marketing. Die Influencern obliegende Pflicht, gewisse Beiträge als Werbung zu kennzeichnen, wurde von den Instanzgerichten in den vergangenen Jahren uneinheitlich beurteilt. Nun hatte der BGH in drei Fällen Gelegenheit, endlich eine höchstrichterliche Entscheidung zu den noch offenen Rechtsfragen zu treffen. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass eine Kennzeichnungspflicht der Influencer für „Fremdwerbung“ grundsätzlich nur dann bestehe, wenn diese für ihre Beiträge eine Gegenleistung erhalten hätten und gerade die bezweckte Fremdförderung nicht bereits aus dem Umständen ersichtlich sei (BGH, Urt. v. 09.09.21 – I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20). » Lesen Sie mehr