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Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten umsatzsteuerpflichtig
Erneute Bestätigung der Rechtsprechung
Einleitung
Der Bundesfinanzhof („BFH„) hat mit seinem kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 11. Dezember 2019 (Az.: XI R 13/18) erneut bestätigt, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit umsatzsteuerpflichtig sind. Das Urteil beschäftigt sich u.a. mit der streitigen Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund der Ungewissheit bezüglich des Erfolgs eines Spielers der für die Steuerbarkeit erforderliche unmittelbare Zusammenhang besteht.