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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 beschlossen, die Geltungsdauer der Corona-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern und diese zu ergänzen. Arbeitgeber sollen sich u.a. künftig verstärkt um die Impfbereitschaft ihrer Mitarbeitenden bemühen. Die Verordnung tritt am 10. September 2021 in Kraft und gilt bis zum 24. November 2021. Das sind die wesentlichen Inhalte: » Lesen Sie mehr