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Pflicht für Arbeitgeber zur kostenlosen Bereitstellung von Corona-Tests
Nachdem es lange so aussah, als würde es bei der Selbstverpflichtung der Wirtschaft bleiben, kommt sie nun doch: die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, den Beschäftigten kostenlose Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Das Bundeskabinett hat das am 13. April 2021 mit der Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Es wird erwartet, dass die Änderung Mitte der Kalenderwoche 16 in Kraft treten wird. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Inhalte zusammengefasst: