Wohnraummietrecht mit Ausnahmen – Mietvertragsgestaltung für Studierendenwohnheime
Deutschlands Uni- und FH-Städte platzen aus allen Nähten. Studierendenwohnheime, welche einst ausschließlich von Studierendenwerken betrieben wurden, müssen den Markt seit einigen Jahren mit privaten Wohnungsbaugesellschaften teilen, die das Produkt „Student Living“ für sich entdeckt haben. Doch was ist bei der Vermietung dieser möblierten Micro-Wohnungen eigentlich zu beachten? Es gilt Wohnraummietrecht – allerdings mit einigen Ausnahmen.