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Sorgfaltspflichten für Menschenrechte in Lieferketten – Das Lieferkettengesetz ist da
Nach einer intensiven politischen Debatte hat der Bundestag am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ verabschiedet. Durch das landläufig unter dem Begriff „Lieferkettengesetz“ diskutierte Vorhaben sollen Unternehmen für den weltweiten Schutz von Menschenrechten (einschließlich damit zusammenhängender umweltbezogener Risiken) stärker in die Pflicht genommen werden.