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Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig
Ein kurzer Überblick über die Entscheidungsgründe und dessen Folgen
Am 25.03.2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) mit dem Grundgesetz für unvereinbar und deshalb für nichtig erklärt. Dieser Beschluss wurde am 15.04.2021 veröffentlicht (siehe hier).