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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Update für Unternehmen
Hintergrund
Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 das vom Bundestag am 23. April 2021 beschlossene IT-Sicherheitsgesetz 2.0 („IT-SiG 2.0“) gebilligt[1]. Wir haben bereits in einem ersten Blogbeitrag einen Überblick zum Inhalt des Gesetzentwurfs für das IT-SiG 2.0 gegeben. Den Gesetzentwurf in der Fassung vom 25. Januar 2021 (BT- Drucksache 19/26106) hatte der Bundestag nun mit den vom Ausschuss für Inneres und Heimat vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucksache 19/28844) angenommen.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten praxisrelevantesten neu vom Bundestag aufgenommenen Änderungen des IT-SiG 2.0 vor: