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Impfen am Arbeitsplatz – Es geht los!?
Das Bundeskabinett hat gestern die neue Coronavirus-Impfverordnung gebilligt. Diese wurde danach umgehend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist es nun „amtlich“: Am 7. Juni 2021 fällt mit dem Ende der Impf-Priorisierung auch der Startschuss in vielen Unternehmen für die Impfung ihrer Mitarbeiter*innen gegen Covid-19 durch die Betriebsärzte. Doch der Enthusiasmus darüber, dass es nun endlich mit den Impfungen im Unternehmen „losgehen“ kann, erhielt bereits einen Dämpfer im Zuge der ersten Impfstoffbestellungen, die bereits bis zum 21. Mai 2021, 12 Uhr erfolgen mussten. Denn pro Betriebsarzt dürfen maximal 804 Dosen Corminaty® (also 134 Vials) bestellt werden. Ein Aufstocken ist nicht erlaubt und – wie auch im vertragsärztlichen Bereich – ist mit Kürzungen zu rechnen. Damit können großangelegte betriebliche Impfkampagnen, zumindest solange der Impfstoff ein rares Gut bleibt, zunächst wieder ad acta gelegt werden. » Lesen Sie mehr