– Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen –
Vor sechs Monaten ist das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Arbeitnehmer können seit dem 6. Januar 2018 erstmals den neu geregelten individuellen Auskunftsanspruch geltend machen, um Informationen über das Vergleichsentgelt und über die Kriterien und Verfahren der Entgeltermittlung zu erlangen. Wir haben die wichtigsten Fragen, die sich Arbeitgeber spätestens bei Eingang der ersten Auskunftsverlangen stellen müssen, in einer Checkliste zusammengefasst. Unseren Mandanten stellen wir gerne Musterdokumente zur Verfügung und beraten bei der Implementierung neuer Prozesse für den Umgang mit den neuen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes. Den Gesetzestext können Sie hier abrufen. Einen Überblick über weitere Pflichten nach dem Entgelttransparenzgesetz finden Sie hier. » Lesen Sie mehr