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Die ewige Abgrenzungsfrage – Freelancer oder Arbeitnehmer?
Viele Unternehmen setzen Fremdpersonal ein, um beispielsweise Auftragsspitzen abzudecken. Doch die Beschäftigung von freien Mitarbeitern (auch Freelancer genannt) ist mit zahlreichen Herausforderungen und Risiken verbunden. Wenn sich herausstellt, dass ein vermeintlicher Freelancer rechtlich gesehen Arbeitnehmer – also nur scheinselbstständig – ist, kann das für den Auftraggeber sozialversicherungs-,arbeits-, steuer- und strafrechtliche Folgen haben.
Die wichtigsten Punkte rund um das Thema Scheinselbstständigkeit haben wir nachstehend zusammengefasst.