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COVID-19: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht & weitere Regelungen
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie
Am 13.3.2020 hatte die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket – insbesondere Liquiditätshilfen und steuerlichen Erleichterungen – beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Aufgrund der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage ist zu befürchten, dass die Hilfsmaßnahmen nicht bei allen Unternehmen rechtzeitig ankommen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 25. 3.2020, den „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht“ beschlossen. Das Gesetz soll am 27.3.2020 vom Bundesrat verabschiedet werden und enthält zahlreiche Erleichterungen für Schuldner, insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen bis spätestens zum 30. 9.2020 sowie die Lockerung gesellschaftsrechtlicher Zahlungsverbote. Aus Sicht der Gläubiger sieht das Gesetz eine Reihe von Erleichterungen im Hinblick auf Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftsbeziehung und insbesondere Sanierungskrediten vor. » Lesen Sie mehr