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Sorgfaltspflichten qua Sektoruntersuchung und kein Herz für „Pay-for-Delay“
Der EuGH urteilt in der Sache Lundbeck
In der viel beachteten Sache Lundbeck (u.a. C-591/16 P) hat der EuGH mit Urteil vom 25.03.2021 die Bußgeldentscheidungen der Kommission aufrechterhalten. Es geht um einen in das Jahr 2003 zurückreichenden Pay-for-Delay-Fall, in dem das dänische Pharmaunternehmen Lundbeck nach Ablauf seines Grundpatents ein Antidepressivum durch Abreden mit mehreren Generikaherstellern weiterhin zu schützen suchte. Der Fall bestätigt zunächst die bisherige Rechtsprechung zu Pay-for-Delay-Vereinbarungen, statuiert aber insbesondere eine gänzlich neue Obliegenheit zur Aufbewahrung von Dokumenten bei Sektoruntersuchungen der Kommission.