BGH: Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Immobilie sind zu beurkunden
Wollen die Parteien eines Grundstückskaufvertrages eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Immobilie treffen, müssen sie sämtliche Beschreibungen in den notariellen Vertrag mit aufnehmen. Ohne Beurkundung liegt keine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung vor. Dies entschied nun der BGH (Urteil vom 06.11.2015 – V ZR 78/14). » Lesen Sie mehr