Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist in Kraft getreten
Am 26.04.2019 ist nun mit einer zehnmonatigen Verspätung das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland als einer der letzten EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (EU-Geheimnisschutzrichtlinie) in deutsches Recht letztlich umgesetzt. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht war bereits am 9. Juni 2018 abgelaufen.