PSD2: Neue Regeln für den Zahlungsverkehr
Ab morgen, 13. Januar 2018, gelten neue Regeln für den elektronischen Zahlungsverkehr. Diese gehen zurück auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366, auch Payment Service Directive II oder kurz PSD2 genannt, die bis zu besagtem Datum in nationales Recht umzusetzen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat dies mit dem Umsetzungsgesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 2017, S. 2446) getan, so dass die neuen Vorgaben nunmehr in Kraft treten können.
Bankkunden haben daher in den letzten Wochen von ihrem Finanzinstituten Post erhalten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden an die neuen Bestimmungen angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die
- Durchführung von Überweisungen und Lastschriften,
- die Abwicklung von Kartenzahlungen und
- das Online-Banking.