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DSGVO-Update: Erste Abmahnungen wegen behaupteten Datenschutzverstößen
Furcht vor Abmahnwelle wegen möglichen Datenschutzverstößen scheint sich zu bestätigen – mit Maßnahmen zur Soforthilfe
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie sieht bei Datenschutzverstößen hohe Bußgelder vor. Experten gehen aber nicht davon aus, dass deutsche Aufsichtsbehörden vorschnell hohe Bußgelder verhängen werden. Vielmehr können Abmahnanwälte den neuen Datenschutzauch als lukrative Einkommensquelle nutzen. Zudem bietet das neue Datenschutzrecht auch gute Möglichkeiten, Wettbewerber wegen tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverstößen in Anspruch zu nehmen. Besonders einfach durfte es solchen Unternehmen und deren Anwälten fallen, die Websites von Unternehmen und anderen Marktteilnehmern darauf zu überprüfen, ob die dort eingestellten Datenschutzhinweise den Anforderungen von Art. 13 und 14 DSGVO entsprechen.
Erste Abmahnungen in der Presse
Der Spiegel-Online berichtet aktuell über erste Abmahnungen nach der DSGVO. Auch Heise-Online titelt ähnlich: „Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen“ und berichtet von weiteren Fällen, in denen Unternehmen, Anwälte und andere datenschutzrechtlich Verantwortliche wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Datenschutzverstößen abgemahnt wurden.