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Photovoltaik und Änderungen zum Mieterstromzuschlag – Teil 1
Strom aus erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland. Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 muss deshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Ein seit Jahren wichtiger Bereich der erneuerbaren Energien ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie durch Photovoltaikanlagen. Die anschließende Verwendung der umgewandelten elektrischen Energie unterliegt diversen Gestaltungsmöglichkeiten. Für welche Gestaltungsform sich der Anlagenbetreiber entscheidet, hat auch Auswirkungen auf einen möglichen Förderanspruch.