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EuGH-Generalanwalt: „Unternehmen sind zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet“
Neues aus Luxemburg: EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella hält Unternehmen für verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Nationale Vorschriften, die diese grundsätzliche Verpflichtung nicht enthalten – wie möglicherweise die Regelungen im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – stehen nach Ansicht des Generalanwalts dem EU-Recht entgehen und müssten daher unangewendet bleiben. Sollte sich der Gerichtshof dieser Ansicht anschließen, könnte das weitreichende Folgen haben für Arbeitgeber in Deutschland.