
Hogan Lovells / Deutschland | |
E-Mail: | presse@hoganlovells.com |
Telefon: | +49 69 96 236 0 |
» zur Autorenseite |
Öffentliche Wiedergabe eines Fotos im Netz – was ist erlaubt?
Die öffentliche Wiedergabe bzw. das öffentliche Zugänglichmachen im Netz sind urheberrechtlich relevante Handlungen. Sie bedürfen grundsätzlich der Gestattung durch den Urheber. Aber wann liegt eine solche Handlung konkret vor? Hier scheiden sich die Gesiter nur allzu oft. Die Gerichte müssen immer wieder entscheiden. Im Zentrum steht dabei die Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der InfoSoc-Richtlinie 2001/29. Unlängst hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wieder Fragen zum Verständnis der Norm vorgelegt. Es geht um ein Foto, wlches die spanische Stadt Córdoba zeigt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen C-161/17 geführt. Am 25. April 2018 hat der Generalanwalt des EuGH seine Schlussanträge zu diesem Verfahren vorgelegt. Darin vertritt er eine nivht für jeden vorhersehbare Meinung. » Lesen Sie mehr