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Rat formuliert Position zu Internet-Übertragungen von Rundfunksendern
Die Europäische Union strebt derzeit mit Nachdruck die Realisierung eines digitalen Binnenmarkts an. In einem solchen Binnenmarkt soll unter anderem auch die digitale Übertragung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen schrankenlos gewährleistet sein. Hierzu bedarf es allerdings einer entsprechenden Rechtssicherheit, mit anderen Worten, es muss ein effektives Clearing der Urheberrechte an den gesendeten Inhalten möglich sein. Hierzu hat die Europäische Kommission im September 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung zu Online-Übertragungen und zur Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erarbeitet (COM(2016) 594 final). Zum diesem hat sich zuletzt das EU Parlament positioniert (vgl. unseren Blogbeitrag). Der im Plenum verabschiedete Report bleibt dabei in einigen Punkten hinter dem Kommissionsentwurf zurück. Selbiges gilt auch für die Position, welche der Rat unlängst eingenommen hat (siehe die entsprechende Pressemitteilung). Da nun alle drei Institutionen ihre Sicht auf das Gesetzesvorhaben kundgetan haben, steht der Verhandlung des finalen Verordnungstextes im ersten Quartal 2018 nichts mehr im Wege. » Lesen Sie mehr