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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Arbeitnehmern nach einem Betriebsübergang
Der EuGH präzisiert seine Rechtsprechung und stärkt die Rechte der Arbeitnehmer: Der Erwerber muss Tariflohnerhöhungen aus einem dynamisch in Bezug genommenen Tarifvertrag auch nach einem Betriebsübergang zahlen.
In den beiden verbundenen deutschen Rechtssachen C-680/15, 681/15 („Asklepios“) hat der EuGH jetzt sein mit Spannung erwartetes Urteil gesprochen und präzisiert seine Rechtsprechung. Der EuGH folgt dem vorlegenden BAG und nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts, Ives Bot. Wir berichteten über den Schlussantrag des Generalanwalts und dem Hintergrund bereits auf unserem Hogan Lovells Blog am 24. Januar 2017. » Lesen Sie mehr