EU-Parlament beschließt Reform des europäischen Datenschutzrechts
Die DS-GVO bringt umfangreiche neue Anforderungen für Unternehmen. Jan Philipp Albrecht, der Berichterstatter des EU-Parlaments bewertete die Neuregelung so: „Die Datenschutz-Grundverordnung schafft ein hohes einheitliches Maß an Datenschutz in der EU. Dies ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament und ein entschiedenes europäisches ‚Ja‘ zu starken Verbraucherrechten und Wettbewerb im digitalen Zeitalter.“ Die Pressemeldung des EU-Parlaments finden Sie hier. Eine übersichtlich gestaltete Druckversion des vorliegenden Beitrags können Sie hier abrufen, wegen eines umfassenden Skripts zur EU-DSGVO mit Checklisten, Beispielen, Schaubildern können Sie sich direkt an tim.wybitul@hoganlovells.com wenden. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen können Sie auf der Homepage der Zeitschrift für Datenschutz (Zitierquelle: ZD-Aktuell 2016, 04185) abrufen.
Die Verordnung tritt nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Die deutsche Fassung der vom EU-Rat am 8. April bereits gebilligten EU-Verordnung finden Sie hier.
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