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Deutsche Datenschutzbehörden nehmen Stellung zum EuGH-Urteil zu Safe Harbor
Die Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder („DSK„) hat heute eine Stellungnahme zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH veröffentlicht. Darin wiederholt die DSK im Wesentlichen die bereits bekannte Stellungnahme der Art. 29 Arbeitsgruppe: Die EuGH-Entscheidung stellt nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden auch Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules („BCRs„) in Frage. » Lesen Sie mehr