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Erste Entscheidung zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger
Nach über einem Jahr seit Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger (§§ 87f ff. UrhG) und nach einer noch längeren Debatte um dessen Daseinsberechtigung hatte Anfang des Jahres das Landgericht Berlin erstmals über einen entsprechenden Anspruch zu entscheiden. Der Entscheidung lag allerdings ein Sachverhalt zu Grunde, welcher bei der Neuregelung ganz sicher nicht im Fokus des Gesetzgebers stand. Dennoch bejahte das Gericht im vorliegenden Rechtsstreit eine Verletzung eine Verletzung des Leistungsschutzrechts (LG Berlin, Urt. v. 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14).