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BGH urteilt zur Haftung für Abonnenten eines RSS-Feeds
Muss derjenige, der eine Unterlassungserklärung abgibt und entsprechende Inhalte von seiner Website löscht, gleichzeitig auch die Abonnenten seines RSS-Feeds über die Löschung informieren? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst auseinandersetzen. Im Ergebnis wird eine solche Verpflichtung verneint. Dem Unterlassungsschuldner ist es nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht zuzumuten, auf seine Abonnenten einzuwirken. Eine deliktische Haftung kann jedoch gleichwohl gegeben sein (Urt. v. 11. November 2014, Az.: VI ZR 18/14). » Lesen Sie mehr