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Vorsorgliche Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Arbeitgeber sollten Arbeitnehmern bei Ausspruch einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses stets vorsorglich Urlaub gewähren für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte. Auf diese Weise kann eine finanzielle Doppelbelastung durch die Abgeltung von Urlaubsansprüchen vermieden werden.