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Es kann der Frömmste nicht in Frieden bauen,…
…wenn es dem „bösen“ Nachbarn nicht gefällt…
Der Ausgangsfall
Die Gemeinde hat einen neuen Bebauungsplan aufgestellt. Die Baugenehmigung für die geplante Projektentwicklung ist erteilt und der Bau kann starten. Nun wenden sich Nachbarn (ggf. sogar berechtigterweise) mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan mit dem Ziel, diesen für unwirksam erklären zu lassen. Parallel dazu wenden sich die Nachbarn mit Widersprüchen (und ggf. anschließender Klage) gegen die Baugenehmigung. Regelmäßig wird ein Bauherr hier trotz der Verfahren von der Baugenehmigung Gebrauch machen und mit dem Bau beginnen. » Lesen Sie mehr