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Begrenzung der Haftung für Corona-Infektionen in Hotels und Serviced Apartments
Die Wiedereröffnung von Hotels und gewerblichem Wohnen, z.B. in Form von Serviced Apartments, stellt die Betreiber vor unvorhergesehene und unbekannte Schwierigkeiten. Vor dem Hintergrund der herrschenden Pandemie und drohenden Erkrankungen von Gästen mit Covid-19 kommt die Frage auf, wer für eine Infektion der Gäste und die sich daraus ergebenden Schäden zu haften hat.
Während mögliche Haftungsbeschränkungen aufseiten der Betreiber in den USA bereits lebhaft diskutiert werden, nehmen sie langsam, aber auch zunehmend einen Teil des Dialogs in Deutschland ein. Doch sowohl für Hotels, als auch für das gewerbliche Wohnen ist von einer Haftungsbegrenzung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) abzuraten. Vielmehr ist es essenziell, sich als Betreiber detailliert mit den durch die Länder festgelegten Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften auseinanderzusetzen, diese sorgfältig zu beachten und vor allem nachvollziehbar zu dokumentieren.