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Arbeitnehmerüberlassung: „equal pay“ bei Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit
Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt (equal pay) wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers (Näheres zu den Ausnahmen, auch nach der anstehenden AÜG-Reform, finden Sie hier). Doch was passiert, wenn der Leiharbeitnehmer für eine bestimmte Tätigkeit überlassen wird, vom Entleiher aber eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen bekommt? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Az. 5 AZR 53/14) befassen. » Lesen Sie mehr