Die SPD sagt „Ja“ zum Koalitionsvertrag. Am Sonntag, den 4. März 2018, stimmten zwei Drittel der Mitglieder der SPD für die Zusammenarbeit mit der CDU/CSU und einer gemeinsamen Regierungsbildung.
Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem auch Modifikationen der Regelungen zur Arbeit auf Abruf vor, die maßgeblich auf Initiative der SPD mit aufgenommen wurden. So forderte die SPD schon in ihrem Wahlprogramm die Regelungen zur Arbeit auf Abruf zu modifizieren.
Derzeit arbeiten mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf. Aufgrund des zunehmenden Bedürfnisses nach Arbeitszeitflexibilisierung ist zu erwarten, dass diese Zahl zukünftig noch weiter steigen wird. Aus diesem Grund will die Große Koalition nun sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben. Die bestehenden Regelungen zur Arbeit auf Abruf sollen daher zu Lasten der Arbeitgeber verschärft warden. » Lesen Sie mehr