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Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Ausübung des Vermieterpfandrechts
Einem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB steht nicht entgegen, dass er sein Vermieterpfandrecht ausgeübt hat, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter herausgegeben hat.
KG Berlin, Urteil vom 18.07.2016, Az. 8 U 234/14 » Lesen Sie mehr