(…) – keine Schadensersatzpflicht des (potentiellen) Grundstücksverkäufers aus vorvertraglichem Verschulden bei Scheitern der Beurkundung des Grundstückskaufvertrags wegen Erhöhung der Kaufpreisforderung
Kurz und knapp:
Der BGH hat mit Urteil vom 13. Oktober 2017 (V ZR 11/17) entschieden, dass ein (potentieller) Grundstücksverkäufer nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er – bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft – dem (potentiellen) Käufer nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis noch zu erhöhen und der Kaufvertrag deshalb am Ende scheitert. Ein (potentieller) Grundstücksverkäufer haftet selbst dann dem (potentiellen) Käufer nicht auf Ersatz eines Finanzierungsschadens, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss des Vertrages nimmt, zu dem er weiß, dass der (potentielle) Käufer im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen hat. » Lesen Sie mehr