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Keine Witwen-/Witwerrente bei Heirat mit 62, wenn…
Spätehenklauseln waren wiederholt Prüfungsgegenstand der Rechtsprechung. In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (vom 22. Januar 2019, 3 AZR 560/17) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) keine Witwen-/Witwerrente zugesprochen, weil die Ehe erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres geschlossen wurde und die Vollendung des 62. Lebensjahres die feste Altersgrenze war, zu der die Zahlung der Altersrente nach der Versorgungsordnung beginnen sollte. Die Spätehenklausel war nach Ansicht des BAG wirksam. » Lesen Sie mehr