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Regierungsentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Bedeutung für die Praxis
*aktualisiert am 28. Januar 2021
Hintergrund
Die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit ist ein Schlüsselthema für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Bereits 2011 hat die Bundesregierung mit der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland einen gesetzlichen Grundstein für mehr Cybersicherheit gelegt.[1] Am 17. Juli 2015 wurde das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz bzw. „IT-SiG 1.0“)[2] verabschiedet. Am 19. November 2020 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat („BMI“) den nunmehr dritten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme („IT-SiG 2.0“) veröffentlicht[3], mit Datum vom 1. Dezember 2020 wurde dieser inhaltlich gleich als Diskussionsentwurf betitelt. Zwischenzeitlich existiert ein Regierungsentwurf vom 25. Januar 2021 (19/26106). Das IT-SiG 2.0 dient insbesondere dazu, die erforderlichen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Anwendung der im IT-SiG 1.0 geregelten Befugnisse zu ziehen.