„The world’s most valuable resource is no longer oil, but data“ (The Economist, 6.5.2017). Dieser eingängige, wenngleich etwas schiefe Vergleich dürfte unter den Allgemeinplätzen zu digitalen Märkten die Pole Position einnehmen. Da mag es kaum verwundern, dass sich auch der Gesetzgeber davon hat inspirieren lassen und im Rahmen der 10. GWB-Novelle, die seit dem 19. Januar 2021 in Kraft ist, einen neuen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen für den Zugang zu kommerziellen Daten in der Missbrauchskontrolle einführt (die zugrundeliegende Beschlussempfehlung des Wirtschaftssauschusses findet sich hier, der ursprüngliche Regierungsentwurf hier). Dies geschieht in Gestalt von nicht nur einem, sondern gleich zwei kartellrechtlichen Datenzugangsansprüchen.
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