Gewerbemietrecht: LG Wuppertal, Urteil vom 24.11.2016 – 7 O 139/15
Eine Vertragsbestimmung, wonach sich die Miete automatisch ändert, wenn sich der Verbraucherpreisindex (VPI) nach oben verändert, ist von Anfang an unwirksam, wenn es sich um eine vom Vermieter gestellte allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handelt.
Der Fall
Die Klägerin vermietet Gewerberäume an die Beklagte. Nachdem die Beklagte aufgrund diverser Mängel nur einen geminderten Mietzins entrichtete, kündigt die Klägerin den Mietvertrag und klagt anschließend u.a. auf Zahlung rückständiger Mietzinsen unter Berücksichtigung von Mieterhöhungen aufgrund einer zwischen den Parteien formularvertraglich vereinbarten Preisgleitklausel. » Lesen Sie mehr