Die Reform des europäischen Urheberrechts steht im Mittelpunkt des Bestrebens der Europäischen Kommission, einen digitalen Binnenmarkt innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Dabei tangieren gleich mehrere Gesetzesinitiativen die digitale Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Das „Herzstück“ der Reform bildet aber ohne Zweifel der Entwurf einer neue Urheberrechtsrichtlinie (COM (2016) 593), welche die doch in die Jahre gekommene InfoSoc-Richtlinie 2001/29 ergänzen soll. Der Kommissionsvorschlag datiert vom 14. September 2016.
Ursprünglich bestand die Hoffnung, dass die Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt schon verabschiedet sein könnte. Doch haben sich die Positionen zu einigen Paragrafen als äußerst kontrovers erwiesen. Zuletzt wurde die Abstimmung über den finalen Wortlaut im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) von April auf Juni verschoben (Blog). Ein neuer Vorstoß des zuständigen Rapporteurs Axel Voss hat unlängst Aufsehen erregt (lesen Sie hierzu unsere Beiträge hier und hier). Der Rapporteur brachte unter anderem weiteres Leistungsschutzrecht für News Agencies ins Spiel.
Die aktuelle Position des Rates findet sich in einer Fassung des Richtlinienentwurfs niedergelegt, die von der bulgarischen Ratspräsidentschaft mit Datum vom 13. April 2018 erarbeitet worden ist. Parallel hierzu wurde ein kurzes Diskussionspapier „geleakt“, in dem die Ratspräsidentschaft zusätzlich den derzeitigen Stand der Diskussion zusammenfasst. Diesem Papier ist – was letztlich wenig überrascht – zu entnehmen, dass im Wesentlichen um den Wortlaut und Inhalt dreier Artikel gestritten wird: Es handelt sich um die Artikel 3a, 11 und 13 des Entwurfs. » Lesen Sie mehr