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Kostenfallen bei Sozialplanabfindungen für rentennahe Mitarbeiter vermeiden
Mit zwei neueren Entscheidungen setzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zu Höchstgrenzen für Sozialplanabfindungen für rentennahe Mitarbeiter fort (BAG 7. Mai 2019,1 ABR 54/07 und BAG 16. Juli 2019,1 AZR 842/16). Sozialpläne haben i.d.R. ein sehr hohes Volumen und belasten Unternehmen nicht selten bis an ihre Schmerzgrenze. Diese kann schnell überschritten werden, wenn einzelne Regelungen zur Begrenzung der Abfindungsleistungen unwirksam sind und zusätzliche Kosten auslösen. Es ist daher zu begrüßen, dass das BAG seine Vorgaben zu zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten geschärft hat. » Lesen Sie mehr