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Arbeiten 4.0 – Part 6: Die Rolle des Betriebsrats
Unternehmen haben den Betriebsrat bei Einführung von mobiler Arbeit frühzeitig zu beteiligen. Nicht nur wegen der bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrats (hierzu sogleich mehr), sondern auch, um den Betriebsrat als wichtigen Fürsprecher für neue Arbeits- und Raumkonzepte zu gewinnen.
Dem Betriebsrat stehen insbesondere im Bereich des Arbeits- und Datenschutzes Beteiligungsrechte zu, die bei der Gestaltung von mobiler Arbeit zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er neue Arbeits- und Raumkonzepte einführen möchte oder nicht, unterfällt hingegen als unternehmerische Entscheidung keinem Beteiligungsrecht des Betriebsrats. » Lesen Sie mehr