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Musketiere in Dawn Raids
Neue EuG-Entscheidungen zum Schutz privater Daten in Kartellermittlungsverfahren
Kartellermittlungsverfahren der Europäischen Kommission beginnen in der Regel mit Durchsuchungen („Dawn Raids“) und/oder Auskunftsverlangen („Requests for Information“ / „RFIs“). Mit Dawn Raids, zunehmend aber auch mit RFIs, sammelt die Kommission bei den betroffenen Unternehmen elektronische Daten ein. Letztere haben gerade auch im Zuge der andauernden Corona‑Pandemie an praktischer Bedeutung für die Ermittlungen sowohl der Europäischen Kommission als auch nationaler Kartellbehörden gewonnen. Im Rahmen von Dawn Raids durchsucht die EU‑Kommission die Daten auf ihren eigenen Servern und an ihren eigenen Laptops vor Ort bei dem durchsuchten Unternehmen. Wenn die Kommission versucht über RFIs an die relevanten Daten zu gelangen, müssen die betroffenen Unternehmen in der Regel die häufig weiten Suchbegriffe der Kommission auf ihren unternehmenseigenen Systemen ausführen und sämtliche Treffer nach Brüssel übermitteln.