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BGH in Sachen „Kohl-Tonbänder“: Witwe kann Auskunft über Kopien verlangen
Seit Jahren laufen Rechtsstreitigkeiten um die „Kohl-Tonbänder“, die der Ghostwriter des Altkanzlers damals für das Verfassen der Memoiren aufgenommen hatte. Anfangs stritt sich Helmut Kohl selbst mit seinem Ghostwriter, später dann dessen Witwe und Erbin. Letztere erstritt nun vor dem BGH, dass der „Kohl-Ghostwriter“ Auskunft über etwaige noch in seinem Besitz befindliche Vervielfältigungsstücke der Tonbänder erteilen müsse (Az. III ZR 136/18).