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Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten bei krankheitsbedingter Kündigung?
Bei Fortbildungen, die der Arbeitgeber für Mitarbeiter finanziert, wird oft eine Rückzahlung vereinbart, falls das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Das BAG sieht solche Rückzahlungsklauseln kritisch. Nun dürften solche Klauseln auch bei Beendigung aus gesundheitlichen Gründen unwirksam sein. Damit wird dem Arbeitgeber ein wichtiges Risiko aus der Sphäre des Arbeitnehmers aufgebürdet.