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Junge Ehepartner gehen leer aus
Eine so genannte Altersabstandsklausel, die eine Witwen- oder Witwerrente in der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, wenn der Altersabstand mehr als 15 Jahre beträgt, ist wirksam. Das hat heute das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (3 AZR 43/17). » Lesen Sie mehr